· alle StGB-Delikte
· strafrechtliche Nebengesetze, insb. Verfahren nach dem Suchtmittelrecht
· Strafvollzugsrecht
· Strafprozessrecht
· Strafrechtliches Entschädigungsgesetz
Sie können in Situationen kommen, die es zwingend notwendig machen, dass Ihnen ein erfahrener Anwalt / Verteidiger zur Seite steht. Zu diesen Situationen zählt der weit gefächerte Begriff des Strafrechtes.
Wie schnell man mit dem Strafrecht in Berührung kommt, zeigt sich z.B. bei Verkehrsunfällen. Hat man einen Verkehrsunfall – wenn auch nur zum Teil – verschuldet und wird hiebei eine Person verletzt oder gar getötet, kann dies die Straftatbestände der fahrlässigen Körperverletzung, fahrlässigen Tötung, des Imstichlassens eines Verletzten, der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung, etc. zur Folge haben.
Nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei allen anderen Delikten ist es aufgrund der gesetzlich normierten strafrechtlichen Folgen wichtig, sich von Anfang an durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.
Als erfahrener Strafverteidiger vertritt Mag. Harald Schuster Sie gerne vor Polizei und Gericht, nimmt Einsicht in die Akten, begleitet Sie zu den Einvernahmen, hilft Ihnen im Ermittlungsverfahren, unterstützt Sie bei Hausdurchsuchungen, bereitet Sie auf den Prozess vor und begleitet Sie im Strafprozess sowie bei den Folgen desselben.