·       alle StGB-Delikte

·       strafrechtliche Nebengesetze, insb. Verfahren nach dem Suchtmittelrecht

·       Strafvollzugsrecht

·       Strafprozessrecht

·       Strafrechtliches Entschädigungsgesetz

 

Sie können in Situationen kommen, die es zwingend notwendig machen, dass Ihnen ein erfahrener Anwalt / Verteidiger zur Seite steht. Zu diesen Situationen zählt der weit gefächerte Begriff des Strafrechtes.

Wie schnell man mit dem Strafrecht in Berührung kommt, zeigt sich z.B. bei Verkehrsunfällen. Hat man einen Verkehrsunfall – wenn auch nur zum Teil – verschuldet und wird hiebei eine Person verletzt oder gar getötet, kann dies die Straftatbestände der fahrlässigen Körperverletzung, fahrlässigen Tötung, des Imstichlassens eines Verletzten, der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung, etc. zur Folge haben.

Nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei allen anderen Delikten ist es aufgrund der gesetzlich normierten strafrechtlichen Folgen wichtig, sich von Anfang an durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.

Als erfahrener Strafverteidiger vertritt Mag. Harald Schuster Sie gerne vor Polizei und Gericht, nimmt Einsicht in die Akten, begleitet Sie zu den Einvernahmen, hilft Ihnen im Ermittlungsverfahren, unterstützt Sie bei Hausdurchsuchungen, bereitet Sie auf den Prozess vor und begleitet Sie im Strafprozess sowie bei den Folgen desselben.

 

·       Abgabenhinterziehung und -betrug

·       verwaltungsbehördliches oder gerichtliches Strafverfahren

 

Nachdem der Staat massiv auf Steuereinnahmen angewiesen ist, versucht er durch gezielte Ermittlungsmaßnahmen Steuersünder aufzuspüren und nicht nur die Steuerrückstände einbringlich zu machen, sondern auch finanzstrafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Ab einer gewissen Verkürzungssumme (derzeit beim Abgabenbetrug € 100.000,00, beim Schmuggel € 50.000,00) ist die Ahndung von derartigen Finanzdelikten sogar den Schöffengerichten vorbehalten, die die Möglichkeit haben, nicht nur Geldstrafen, sondern auch empfindliche Freiheitsstrafen zu verhängen.

Die Devise der Behörden lautet: Steuerbetrug darf sich nicht lohnen.

 

·       Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht

·       Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeit)

 

Gerade die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass Betrug und Untreue im Wirtschaftsleben von den hiesigen Staatsanwaltschaften immer mehr verfolgt werden und nicht mehr wie in früheren Zeiten als Kavaliersdelikte bagatellisiert werden können. Die Grenzen eines Geschäftsführers einer GmbH oder Vorstands einer AG sind heute spürbar enger und werden oft von derartigen Personen in der von den Gerichten judizierten Schärfe nicht erkannt.

Seit 1. Jänner 2006 ist außerdem das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – besser bekannt unter dem Begriff „Unternehmensstrafrecht“ –  in Kraft, mit welchem erstmals in Österreich die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden für gerichtliche Straftaten ihrer Organe geregelt wird.

 

·       Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung

·       Vermögensdelikte im Familienkreis

 

Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung von TäterInnen nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. In diesem Fall tritt die in ihren Rechten verletzte Person in die Position des Staatsanwalts und erhebt Anklage bei Gericht. Ein Ermittlungsverfahren findet in derartigen Fällen nicht statt, sondern wird eine solche Privatanklage unverzüglich im Rahmen der Hauptverhandlung bei Gericht verhandelt. Mit dem Instrument der Privatanklage kann man effektiv jene Personen in ihre Schranken weisen, die beispielsweise mit ihrer Wortwahl gegenüber der verletzten Person sowohl im privaten Bereich als auch in den klassischen sowie sozialen Medien die strafrechtliche Schwelle überschreiten.

 

·      Kauf- und Mietverträge

·      Allgemeiner Schadenersatz und Bereicherungsrecht

·      Amtshaftungsrecht

·      Zivilprozessrecht

·      Gesetzliche Schuldverhältnisse

·      Beweissicherungs- und Besitzstörungsverfahren

 

Das Zivilrecht (auch „Bürgerliches Recht“ oder „Privatrecht“ genannt) regelt die Rechtsbeziehungen von natürlichen Personen (also Menschen) und juristischen Personen (Unternehmen wie z.B. GmbH) untereinander auf der Grundlage der rechtlichen Gleichstellung und Selbstbestimmung.

Im Gegensatz zum öffentlichen Recht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Rechtssubjekten (also natürlichen oder juristischen Personen) regelt, sind die Privatrechtsbestimmungen meist nicht zwingendes, sondern nachgiebiges Recht und lassen dadurch weiten Gestaltungsraum offen.

 

·       Testamenterstellung

·       Verlassenschaftsverfahren

·       Erbrechtsstreitigkeiten

 

Jeder Todesfall strapaziert nicht nur die persönlichen Emotionen, sondern teilweise auch die Nerven, wenn es um die Abhandlung eines Verlassenschaftsverfahrens geht. Eine kompetente Begleitung in derartigen Verfahren erspart nicht nur Ärger und Kosten, sondern hilft auch allfälligen Missverständnissen vorzubeugen.

 

·       Personen- und Fahrzeugschäden

·       Streitigkeiten mit Versicherungen

 

Auch wenn die gegnerische Versicherung geneigt wäre, aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage den Schaden anzuerkennen, wird dennoch der Schadeneintritt verwehrt, wenn deren Versicherungsnehmer teilweise auch aus Sturheit seiner Versicherung untersagt, Schadenersatz zu leisten. In diesem Fall sind Sie – auch wenn Sie im Recht sind – genötigt, Ihre Ansprüche aktiv gerichtlich geltend zu machen und haben dabei auch – sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht – das Kostenrisiko zu tragen. Mag. Harald Schuster klärt Sie gerne über juristische Probleme auf, kann Ihnen aufgrund seiner technischen Versiertheit aber auch bei technischen Fragen – wie z.B. Unfallrekonstruktion, Bremswegverkürzung, etc. – weiterhelfen.

Sollte Ihre eigene Haftpflichtversicherung vom Unfallgegner geklagt werden, so obliegt es bedingungsgemäß dem Versicherer auch den Anwalt für dieses Verfahren auszuwählen. Eine Rechtsschutzversicherung hilft in derartigen Fällen nicht.

 

·       Schadenersatzansprüche

·       Probleme im Hinblick auf Kauf- und Werkverträge

·       Reisemängel

·       Behandlungsfehler durch Ärzte

·       Verletzung vertraglicher Verpflichtungen

·       Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen

 

Das Schadenersatzrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts und regelt, in welchen Fällen ein Geschädigter von einem anderen Schadenersatz verlangen kann und in welchem Umfang. Das Schadenersatzrecht spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Am häufigsten entstehen Schadenersatzansprüche bei Unfällen, Reisemängeln oder Behandlungsfehlern durch Ärzte oder bei Verletzungen von vertraglichen Verpflichtungen und in vielen anderen Fällen.

Mag. Harald Schuster steht Ihnen sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen rechtlich zur Seite. Denn die Korrespondenz bzw. die Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung oder dem Schädiger ist eine Aufgabe, die wesentlich mehr finanziellen Erfolg verspricht, wenn sie von einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt geführt wird. Er weiß, welche Formulierungen durchsetzungsstark sind und worauf es auch bei möglichen Spätfolgen ankommt.

 

·       Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

·       Pensionsrechtliche Klagen

·       Dienst- und Werkverträge

·       Beendigung von Arbeitsverträgen

·       Kündigungen/Kündigungsschutz

 

In jedem Fall ist der Gang vor ein Arbeitsgericht für alle Beteiligten eine unangenehme Angelegenheit. Deshalb sollte im Vorfeld alles dafür getan werden, diesen Schritt zu vermeiden. In unvermeidbaren Fällen benötigt man jedoch einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Mag. Harald Schuster berät und unterstützt Sie daher gerne sowohl im Vorfeld als auch im Streitfall bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und Problemen, wie z.B. im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Abfindung, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Kündigung, Probezeit, Urlaub, Dienstverträge, nachvertragliche Konkurrenzbestimmungen, Probezeit, Urlaubsanspruch, uvm.

 

·       Verwaltungsüberschreitungen

·       Führerscheinentzugsverfahren (Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren)

·       Nichtbeachtung von sonstigen Verkehrsvorschriften

·       Betriebsanlagengenehmigungen

·       sonstiges allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht

 

Sollten Sie in Verdacht geraten sein, eine verwaltungsstrafrechtliche Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, dann ist es wichtig, dass Verfahrensvorschriften, Fristen und behördliche Vorgaben eingehalten werden. Mag. Harald Schuster kann Sie in Verwaltungsstrafverfahren, wie zB bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, aufgrund seiner großen Erfahrung erfolgreich unterstützen. Bei (drohendem) Führerscheinentzug vertritt Mag. Harald Schuster Sie sowohl im Verwaltungsstrafverfahren als auch im parallel geführten Führerscheinentzugsverfahren.

Mag. Harald Schuster hat sich vor allem auf Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung spezialisiert.

 

·       Einkauf- und Verkaufverträge (Waren und Dienstleistungen)

·       Kooperationsverträge

·       Logistik- und Lagerverträge

·       AGBs

·       Handelsvertreter und Vertragshändlerverträge

·       Gewährleistung und Schadenersatz

 

Der Begriff des Handelsrechts wurde zwar 2007 durch die Handelsrechtsnovelle überholt und das HGB durch das UGB ersetzt, unter dem Begriff des Handelsrechts versteht man jedoch nach wie vor jene Rechtsnormen, welche Unternehmensgeschäfte im Bereich des Warenhandels und Vertriebs regeln, wie Einkauf von Waren und Dienstleistungen, AGBs, Konsignationslagerverträge, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, Kommissionsgeschäfte, Logistikverträge, uvm.

 

·       Unternehmensgründungen

·       Gesellschaftsverträge

·       Geschäftsführerdienstverträge

·       Gründung von Joint Ventures

·       Unternehmenskäufe

·       Corporate Governance

·       Beratung über Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern

·       Unternehmensführung

 

Das Gesellschaftsrecht regelt die Innen- und Außerverhältnisse von Gesellschaften. Zu den Beratungs- und Betreuungsleistungen gehört auch der gesamte Bereich der Corporate Governance und beinhaltet die Aufklärung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen sowie alle Fragen der Unternehmensführung.