·       Wirtschaftsstrafrecht

·       Strafrechtliche Nebengesetze insb. Verfahren nach dem Suchtmittelrecht

·       Finanzstrafrecht

·       Strafvollzugsrecht

·      Strafrechtliches Entschädigungsgesetz

 

Sie können in Situationen kommen, die es zwingend notwendig machen, dass Ihnen ein erfahrener Anwalt / Verteidiger zur Seite steht. Zu diesen Situationen zählt der weit gefächerte Begriff des Strafrechtes.

Wie schnell man mit dem Strafrecht in Berührung kommt, zeigt sich z.B. bei Verkehrsunfällen. Hat man einen Verkehrsunfall – wenn auch nur zum Teil – verschuldet und wird hiebei eine Person verletzt oder gar getötet, kann dies die Straftatbestände der fahrlässigen Körperverletzung, fahrlässigen Tötung, des Imstichlassens eines Verletzten, der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung, etc.

Nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei allen anderen Delikten ist es aufgrund der gesetzlich normierten strafrechtlichen Folgen wichtig, sich von Anfang an durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.

Als erfahrener Strafverteidiger vertritt Mag. Harald Schuster Sie gerne vor Polizei und Gericht, nimmt Einsicht in die Akten, begleitet Sie zu den Einvernahmen, hilft Ihnen im Ermittlungsverfahren, unterstützt Sie bei Hausdurchsuchungen, bereitet Sie auf den Prozess vor und begleitet Sie im Strafprozess.

·       Inkasso & Forderungsbetreibung

·       Kauf- und Mietverträge

·       Verkehrsunfälle

·       Allgemeiner Schadenersatz

·       Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

·      Amtshaftungsrecht

 

Das Zivilrecht (auch „Bürgerliches Recht“ genannt) regelt die Rechtsbeziehungen von natürlichen Personen (also Menschen) und juristischen Personen (Unternehmen wie zB GmbH) untereinander auf der Grundlage der rechtlichen Gleichstellung und Selbstbestimmung.

Im Gegensatz zum öffentlichen Recht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Rechtssubjekten (also natürlichen oder juristischen Personen) regelt, sind die Privatrechtsbestimmungen meist nicht zwingendes, sondern nachgiebiges Recht und lassen dadurch weiten Gestaltungsraum offen.

·         Vertragserrichtungen

·         Vertragsverhandlungen

·         Contract Management

·         Mitarbeiterschulungen

·         Corporate Governance

·         Rechtsberatung

·         Mahnwesen

·         Compliance

·         Aufbau einer internen Rechtsabteilung

 

Für viele Unternehmen, vor allem im Bereich der KMUs, EPUs und Start-Ups, macht eine eigene (interne) Rechtsabteilung keinen Sinn und das kann verschiedene Ursachen haben:

Der Arbeitsanfall ist zu gering
Es gibt keinen ständigen Bedarf (z.B. bei Projektorientierten Unternehmen)
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt nicht
Da für gewöhnlich jedoch juristische Unterstützung unumgänglich ist, gibt es für Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung oder Unternehmen mit einer eigenen internen Rechtsabteilung, welche (vorübergehende) Unterstützung benötigen, auch die Möglichkeit eine externe Rechtsabteilung einzurichten,

Frau Maga. Birgit Schuster verfügt über langjährige Erfahrung im Aufbau und als Leiterin von verschiedenen Rechtsabteilung und verfügt daher auch über das entsprechende Verständnis für alle unternehmerischen Vorgänge, Unternehmensstrukturen und Unternehmenskulturen und unterstützt Unternehmen durch Absicherung der unternehmerischen Interessen, insbesondere durch Schulung der Mitarbeiter und durch Sicherstellung von Compliance auf ihrem unternehmerischen Weg zum Erfolg. Selbstverständlich können viele der Leistungen der externen Rechtsabteilung auch vor Ort im Unternehmen erbracht werden, da der Kontakt zu den jeweiligen Stakeholdern im Unternehmen essentiell für die Zusammenarbeit ist.menarbeit ist.

·       Vertragserrichtungen (Deutsch oder Englisch) für alle Geschäftsbereiche

·       Vertragsprüfungen

·       Vertragsverhandlungen

·       Vertragsmanagement

·       Errichtung von Standard-Vertragsmustern

·       Errichtung von AGBs

·       Beratung im Falle von Leistungsstörungen

 

Das Vertragsrecht umfasst jene gesetzlichen Bestimmungen, welche das Zustandekommen von Verträgen, deren Form, das Wesen vertraglicher Verpflichtungen, die Beendigung von Vertragsbeziehungen, die Folgen von Vertragsbrüchen, Leistungsstörungen und noch viele weitere Punkte regeln.

Unter einem Vertrag versteht man ein Übereinkommen von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen zum Zwecke der Begründung, Abänderung oder Auflösung von zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen.

Verträge sind üblicherweise das Herzstück von Geschäftsbeziehungen. Professionell errichtete Verträge helfen nicht nur Rechtsbeziehungen klar zu regeln, sondern können wesentlich dazu beitragen, Haftungen zu vermeiden oder teure Rechtsstreite zu verhindern.

Von juristischen Laien verwendete „Do-it-yourself”-Vertragsmuster enthalten üblicherweise gefährliche Lücken oder sogar rechtswidrige Regelungen, da sie nicht konkret auf den Regelungsfall eingehen und dem Laien die Ausbildung und das Wissen fehlt, um diese anzupassen.

Auch von der unkritischen Verwendung von Vertragsmustern der Gegenseite ist im Allgemeinen abzuraten, da diese üblicherweise den Vertragserrichter begünstigen und Ihre Interessen außer Acht lassen.

Frau Maga. Birgit Schuster hat langjährige Erfahrung im Errichten von allen Arten von Verträgen, welche Unternehmen üblicherweise für die Absicherung Ihrer Geschäftsprozesse benötigen und unterstützt gerne alle Geschäftsbereiche wie z.B. Forschung & Entwicklung, Produktion, Einkauf / Procurement, Verkauf / Vertrieb, Marketing, HR bei der Konzeptionierung, Errichtung und Verhandlung von Verträgen sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch.

·       Geschwindigkeitsüberschreitungen

·       Führerscheinentzugsverfahren (Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren)

·       Nichtbeachtung von sonstigen Verkehrsvorschriften

 

Sollten Sie in Verdacht geraten sein, eine verwaltungsstrafrechtliche Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, dann ist es wichtig, dass Verfahrensvorschriften, Fristen und behördliche Vorgaben eingehalten werden. Mag. Harald Schuster kann Sie in Verwaltungsstrafverfahren, wie zB bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, aufgrund seiner großen Erfahrung erfolgreich unterstützen. Bei (drohendem) Führerscheinentzug, vertritt Mag. Harald Schuster Sie sowohl im Verwaltungsstrafverfahren als auch im parallel geführten Führerscheinentzugsverfahren.

Mag. Harald Schuster hat sich vor allem auf Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung spezialisiert.

·       Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

·       Pensionsrechtliche Klagen

·       Dienst- und Werkverträge

·       Beendigung von Arbeitsverträgen

·       Kündigungen/Kündigungsschutz

 

In jedem Fall ist der Gang vor ein Arbeitsgericht für alle Beteiligten eine unangenehme Angelegenheit. Deshalb sollte im Vorfeld alles dafür getan werden, diesen Schritt zu vermeiden. In unvermeidbaren Fällen benötigt man jedoch einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Mag. Harald Schuster berät und unterstützt Sie daher gerne sowohl im Vorfeld als auch im Streitfall bei allen Arbeits- und Sozialrechtlichen Fragen und Problemen, wie z.B. im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Abfindung, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Kündigung, Probezeit, Urlaub,

·       Dienstverträge

·       Nachvertragliche Konkurrenzbestimmungen

·       Beendigung von Dienstverhältnissen

·       Probezeit

·       Urlaubsanspruch

·       Outsourcing

·       uvm.

 

Gerade im HR-Bereich kommt es immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen und Problematiken. Dies kann im Vorfeld – also im Zusammenhang mit dem Recruiting als auch mit der Einstellung von Mitarbeitern – erfolgen, während eines aufrechten Dienstverhältnisses und selbstverständlich auch im Bereich der Auflösung von Dienstverträgen.

Mag. Birgit Schuster berät und unterstützt Sie gerne bei allen Fragestellungen des Arbeitsrechtes, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Dienstverhältnisse und aller HR-Vorgänge zu gewährleisten.

·       Einkauf- und Verkaufverträge (Waren und Dienstleistungen)

·       Kooperationsverträge

·       Logistik- und Lagerverträge

·       AGBs

·       Claim Management

·       Handelsvertreter und Vertragshändlerverträge

·       Gewährleistung und Schadenersatz

 

Der Begriff des Handelsrechts wurde zwar 2007 durch die Handelsrechtsnovelle überholt und das HGB durch das UGB ersetzt, unter dem Begriff des Handelsrechts versteht man jedoch nach wie vor jene Rechtsnormen, welche Unternehmensgeschäfte im Bereich des Warenhandels und Vertriebs regeln, wie Einkauf von Waren und Dienstleistungen, AGBs, Konsignationslagerverträge, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, Kommissionsgeschäfte, Logistikverträge, uvm.

·       Unternehmensgründungen

·       Gesellschaftsverträge

·       Geschäftsführerdienstverträge

·       Gründung von Joint Ventures

·       Unternehmenskäuft

·       Corporate Governance

·       Beratung über Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern

·       Unternehmensführung

 

Das Gesellschaftsrecht regelt die Innen- und Außerverhältnisse von Gesellschaften. Frau Mag.a Birgit Schuster hat sich insbesondere auf GmbH-Recht spezialisiert und berät Unternehmen bei der Unternehmensgründung, einschließlich der Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerdienstverträgen, bei der Gründung von Joint Ventures und Kooperationen im In- und Ausland sowie bei Unternehmenskäufen (M&A), Unternehmensnachfolgen,  konzernrechtlichen Fragen und Unternehmensverträgen.

Zu den Beratungs- und Betreuungsleistungen gehört auch der gesamte Bereich der Corporate Governance und beinhaltet die Aufklärung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen sowie alle Fragen der Unternehmensführung.

·       Verkehrsunfälle

·       Reisemängel

·       Behandlungsfehler durch Ärzte

·       Verletzung vertraglicher Verpflichtungen

·      Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungs-ansprüchen

 

Das Schadenersatzrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts und regelt, in welchen Fällen ein Geschädigter von einem anderen Schadenersatz verlangen kann und in welchem Umfang. Das Schadenersatzrecht spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Am häufigsten entstehen Schadenersatzansprüche bei Unfällen, Reisemängeln oder Behandlungsfehlern durch Ärzte oder bei Verletzungen von vertraglichen Verpflichtungen und in vielen anderen Fällen.

Mag. Harald Schuster steht Ihnen sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen rechtlich zur Seite. Denn die Korrespondenz bzw. die Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung oder dem Schädiger ist eine Aufgabe, die wesentlich mehr finanziellen Erfolg verspricht, wenn sie von einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt geführt wird. Er weiß, welche Formulierungen durchsetzungsstark sind und worauf es auch bei möglichen Spätfolgen ankommt.

·       Compliance Schulungen

·       Compliance Officer

·       Risk Management

·       Verfassen von Compliance-Richtlinien

·       Beratung über Lösung von Compliance Problemen

 

Unter Compliance versteht man allgemein das Handeln im Einklang mit den geltenden Gesetzen und (internen) Richtlinien, welcher Bereich an immer größerer Bedeutung gewinnt.

Mag.a Birgit Schuster unterstützt Sie dabei in Ihrem Unternehmen eine Kultur der Sorgfalt und Gesetzestreue zu schaffen und begleitet Sie durch alle Bereiche der Compliance, nämlich bei der Identifikation möglicher Risiken, der Prävention, der Überprüfung von Maßnahmen, der Lösung von Compliance-Problemen sowie der Beratung und Schulung von Mitarbeitern. Die langjährige Strafrechtserfahrung von RA Mag. Harald Schuster kommt der Beurteilung von „Compliance“ zugute, zumal viele Strafverfahren letztlich auf der Missachtung von Befugnissen und Verpflichtungen basieren.

·       Forschungs- und Entwicklungsverträge

·       Lizenzvereinbarungen

·       Schutz geistigen Eigentums

·       Verwertung von Immaterialgüterrechten

 

Geistiges Eigentum hat einen Wert und sollte daher von Unternehmen geschützt werden, um es entsprechend zu verwenden oder zu verwerten und um die Verwendung oder Verwertung durch Dritte zu verhindern. Das Immaterialgüterrecht ist ein Überbegriff über die rechtlichen Regelungen, welche den Schutz geistigen Eigentums normieren, wie z.B. Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht und Musterschutzrecht.

Mag.a Birgit Schuster hat sich auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts spezialisiert und ist besonders erfahren in der Verwertung von Immaterialgüterrechten und unterstützt Sie unter anderem gerne bei der Konzeptionierung von Lizenzvereinbarungen.

·       Beratung in Fragen des Arzneimittelgesetzes

·       Vertragserrichtungen

·       Verträge – Klinische Studien

·       Outsourcing an externe Unternehmen

·       Beratung bei Zulassungsfragen

·       Compliance

 

Unter Pharmarecht versteht man die Gesamtheit aller arzneimittelrechtlichen und medizinprodukterechtlichen Normen, welche die Entwicklung, Zulassung, Produktion und den Vertrieb von Arzneimitteln regeln. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Abgrenzung von Arzneimitteln gegenüber Medizinprodukten, Kosmetika und Lebensmittel, für welche andere gesetzliche Bestimmungen Geltung haben. Aufgrund ihrer achtjährigen Tätigkeit als Head of Corporate and Legal eines Pharmaunternehmens ist Mag.a Birgit Schuster auch die ideale Partnerin für Unternehmen aus der Pharmabranche, welche (zusätzliche) Leistungen durch eine externe Rechtsabteilung wünschen.